Dauergrabpflege

Für eine bestehende Grabstätte können Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Nachlassverwalter oder andere Beauftragte mit uns und der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt (www.Dauergrabpflegeeinrichtung-Niedersachsen.de) einen Pflegevertrag für einen längeren Zeitraum abschließen.

 

 

 


Wann ist der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages empfehlenswert?

  • Wenn der Nutzungsberechtigte einer Grabstätte nicht am Ort wohnt.

  • Falls keine Kinder oder sonstige nähere Angehörigen vorhanden sind, die die Grabstätte pflegen können.

  • Wenn der Kunde seine Angehörigen nicht finanziell belasten möchte.


  • Welche Vorteile hat ein Dauergrabpflegevertrag?

  • Die Grabpflege wird für die vereinbarte Zeitdauer gewährleistet.

  • Die Treuhandstelle für Dauergrabpflege überwacht die festgelegten Leistungen durch regelmäßiges Überprüfen der Grabstätte.

  • Die Treuhandstelle überträgt die Pflege einem anderen Unternehmen, wenn die Ausführung durch uns nicht mehr gesichert ist
    (z.B. durch Betriebsaufgabe).


  • Sprechen Sie mit uns! Der Kostenrahmen richtet sich nach den von Ihnen gewünschten Leistungen und der Vertragsdauer. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.